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Bestattungsarten |
Hat der/die Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung hierüber hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Erdbestattung
Ist die traditionelle Beisetzung des Verstorbenen im Sarg auf dem Friedhof.
Feuerbestattung
Dies ist die Einäscherung des Verstorbenen mit einem Sarg, wobei es möglich ist eine Trauerfeier mit dem Sarg oder der Urne zu gestalten.
Reihengräber Sarg/Urne
Dabei handelt es sich um Einzelgräber, die der Reihe nach belegt werden ohne die Möglichkeit einer Verlängerung am Nutzungsrecht und einer Zweitbelegung.
Wahlgräber Sarg/Urne
Wahlgräber sind Beisetzungsstellen, an denen Sie das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum erwerben. Bei dieser Grabart können ein oder mehrere Plätze belegt werden. Bei einer weiteren Beisetzung muss geprüft werden ob das Nutzungsrecht für die gesetzlich vorgeschriebene Ruhefrist noch ausreicht. Gegebenenfalls muss das Nutzungsrecht verlängert werden.
Feuerbestattung / Urnenbeisetzung
Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier vor oder nach der Kremation stattfinden. Ist die Trauerfeier vor der Kremation, findet sie mit Sarg statt. Ist die Trauerfeier erst nach der Kremation, findet Sie mit der Urne statt (Man spricht dann von einer Urnentrauerfeier.)
Für die Beisetzung der Urne gibt es verschiedene Möglichkeiten: