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was tun im Trauerfall
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Was tun im Trauerfall

 

Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt muss zunächst ein Arzt, der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, die Todesbescheinigung auszustellen. Der Arzt benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen.

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Senioren- oder Pflegeheim ein, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hinzugezogen werden sollte. Grundsätzlich kann das Unternehmen von den Angehörigen frei gewählt werden, egal wo und auf welche Weise der Tod eingetreten ist. Die Angehörigen sollten telefonisch ein Unternehmen ihres Vertrauens über den eingetretenen Sterbefall informieren. Ein gut geführtes Haus ist hierfür Tag und Nacht dienstbereit.

 

Hilfreich ist es wenn folgende Unterlagen bereit gelegt werden:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt) da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt.
  • Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienbuch / Eheurkunde bei geschiedenen Ehen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtsgültigkeitsvermerk) Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
  • Krankenkassen-Versichertenkarte, Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
     

Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

 

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